AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag des Bfz
Vorbemerkung: Die vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.) veranlasste und vom Hotel (einheitliche Bezeichnung die Bfz Essen GmbH) angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag). Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet insbesondere mietrechtliche Elemente und kann darüber hinaus auch Elemente des Dienst-, Werk-, Verwahrungs- und/oder Kaufvertragsrechts aufweisen. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag über in jedem Falle nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassenen Wohnraum; insbesondere die Vorschriften des BGB über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses finden gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB hierauf keine Anwendung. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Bfz-Bildungshotes.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4. Die wechselseitigen Ansprüche der Parteien unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmer und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die laut Aushang geltenden oder aber die gegebenenfalls abweichend hiervon in dem Vertrag vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragsbeginn 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, jeder Zeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ist im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
3.6. Soweit der Kunde Vorauszahlungen nicht geleistet haben sollte, werden alle Forderungen des Hotels bei Vertragsende fällig und sind im Hotel, ohne Abzug, zu erfüllen. Bei Aufenthalt von mehr als einem Monat behält sich das Hotel vor, monatliche Zwischenrechnungen zu erstellen, welche bei Vorlage fällig sind.
3.7. Ein Zahlungsverzug berechtigt das Hotel zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder Zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, unbeschadet der Haftung des Kunden für weitergehende Verzugsschäden.
3.8. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur mit dessen unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die etwaigen Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 50% des vereinbarten Preises bei Stornierung der vereinbarten Leistung bis zu 7 Werktagen vor Ankunft bzw. 75% bei Stornierung der vereinbarten Leistung unter 7 Werktagen vor Ankunft zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4.5. Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem vereinbarten Rücktrittstermin gem. Ziffer 4.2. seinerseits ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
5. Fristlose Kündigung
5.1. Unberührt bleiben die Rechte beider Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5.2. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung durch das Hotel liegt insbesondere vor, wenn
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet wird,
- der Kunde mit der Zahlung zweier Zwischenrechnungen im Sinne von Ziffer 3.6 Satz 2 in Verzug ist,
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder seines Wohnsitzes oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, insbesondere im Falle des Konsums oder Besitzes von oder des Handels mit weichen oder harten Drogen durch den Kunden,
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2. vorliegt. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen das Hotel sind im Falle der berechtigten fristlosen Kündigung ausgeschlossen.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise, kann das Hotel ab 18.00 Uhr über das/die Zimmer verfügen, soweit nicht ausdrücklich eine späte Anreise vereinbart wurde bzw. die Buchung durch Vorauszahlung garantiert wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer nebst allen überlassenen Schlüsseln dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schadensersatz hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr den vollen Logispreis. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages wird hierdurch nicht begründet; § 545 BGB findet keine Anwendung.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Hotel zur Verfügung gestellten Zimmer und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen sind der Hotelleitung in Art und Umfang unverzüglich mitzuteilen.
6.5. Für während der Vertragsdauer entstehende Schäden in den dem Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
6.6. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch des Hotels auf das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.
6.7. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann der Kunde daraus Schadenersatzansprüche gegen das Hotel nicht ableiten.
6.8. Der Gast ist gegenüber dem Hotel verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuellen Schaden zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung schriftlich mitzuteilen. Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche wegen eventueller Nicht- oder Minderleistung nicht zu.
6.9. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachter technischer Einrichtung obliegt dem Gast.
6.10. Tiere sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
6.11. Auskünfte des Personals werden nach besten Wissen erteilt, jedoch ohne jegliche Gewähr.
6.12. Um Beschädigungen der Wände oder Decken des Hotels vorzubeugen, ist der Kunde verpflichtet, gefährliches Dekorationsmaterial o. ä. nicht zu verwenden. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Das Einschlagen von Nägeln, Dübeln, Schrauben etc. in die Wände und Möbel ist nicht gestattet und verpflichtet den Kunden zur Leistung von Schadensersatz.
6.13. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände sind vor Auszug zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände verwahrt das Hotel kostenpflichtig für die Dauer von sechs Monaten seit dem Auszug. Fordert der Kunde während dieser Zeit nicht die Rückgabe der Gegenstände, wird vermutet, dass er sein Eigentum hieran aufgegeben hat. Verbleiben die Gegenstände im Zimmer, kann das Hotel nach Hinweis gegenüber dem Kunden für die Dauer des Verbleibs der Gegenstände im Hotelzimmer Raummiete berechnen. Eine innerhalb der Aufbewahrungsfrist von dem Kunden erbetene Nachsendung der zurückgelassenen Gegenstände erfolgt nur gegen Vorauszahlung der Versendungskosten sowie der Lagerkosten von derzeit EUR 20,00 pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer je angefangenen Kubikmeter Lagerraum.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen bzw. Gegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4. Nachnahmefreie Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung. Eine Haftung des Hotels für Verzögerungen, Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmung
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsaufnahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen wie der Vertragsabschluss selbst der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist der Sitz des Hotels, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

